MS Erkrankter Mitarbeiter fährt noch PKW (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.07.2018, 10:17 (vor 2095 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,


So hart es klingt: Die Schweigepflicht gilt nicht nur dann, wenn es der SBV selbst "genehm" ist und der eigene moralische Kompass nicht ausschlägt. Sondern auch dann, wenn es schwierig ist und ein Verhalten nicht nachvollzogen werden kann. Die Frage der Schweigepflicht ist elementarer Natur - ein Beschäftigter, der sich auf die Schweigepflicht nicht verlassen kann, wird kein Vertrauen in die Institution der SBV haben.

Abschließend: Natürlich hat auch die SBV die Freiheit, sich gegen die Verschwiegenheit zu entscheiden. Sie muss dann aber ggf. mit den möglichen strafrechtlichen Auswirkungen zurechtkommen. Edit: Neben dem Strafrecht kann der Betroffene natürlich auch zivilrechtlich gegen die SBV vorgehen (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz).

Hallo Matthias,
ich hatte zu meiner aktiven Zeit den Fall einer alkoholerkrankten sb Mitarbeiterin. Diese kam alkoholisiert per Auto zur Arbeit und trank auch während der Arbeitszeit.Besuchte also auch eindeutig stark alkoholisiert meine Sprechstunde.
Die Aussage der Rechtsabteilung auf meine Nachfrage: "was passiert, wenn..." eben auch wegen der Schweigepflicht, war ziemlich klar.
Wenn ein Vorgesetzter, Kollege, BR-Mitglied oder SBV nichts unternimmt, um eine Alkoholfahrt zu unterbinden, bzw. dies versucht, kann derjenige im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen werden. Was zu tun wäre, lies die Rechstabteilung allerdings offen.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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