Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 05.10.2020, 09:38 (vor 1298 Tagen) @ kraemerchen

Moin Moin,

es gibt im öffentlichen Dienst den Begriff "Verzicht auf Ausschreibung". Dieser muss beim PR beantragt werden.
In den Sitzungen ist auch die SBV dabei und kann auch beantragen, dass diesem Verzicht nicht stattgegeben wird.
Wenn die SBV will und die Voraussetzungen gegeben sind,, kann sie einen gegenteiligen Beschluss des PR nach § 178,4 SGB IX aussetzen. Dann muss hierüber erneut beraten werden.

Liebe Grüße

Hendrik


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