Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Tuesday, 06.10.2020, 11:26 (vor 1292 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

sehr interessante, logische und nachvollziehbare Anmerkung. Vielen Dank dafür! Ich stimme dir zu, dass es da Nachholbedarf gibt.

Ansonsten stimmst du meinen letzten beiden Ausführungen zu? Kurz: Selbst wenn es einen Antrag auf Verzicht auf Ausschreibung gibt und alle (PR, SBV, GleiB) dem zustimmen, muss dennoch die Schwerbehindertenvermittlung (Reha, Inga ...) der BA informiert werden.

LG


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