Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)
Hallo Wolfgang,
sehr interessante, logische und nachvollziehbare Anmerkung. Vielen Dank dafür! Ich stimme dir zu, dass es da Nachholbedarf gibt.
Ansonsten stimmst du meinen letzten beiden Ausführungen zu? Kurz: Selbst wenn es einen Antrag auf Verzicht auf Ausschreibung gibt und alle (PR, SBV, GleiB) dem zustimmen, muss dennoch die Schwerbehindertenvermittlung (Reha, Inga ...) der BA informiert werden.
LG