Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Tuesday, 06.10.2020, 07:11 (vor 1292 Tagen) @ Hendrik1

Guten Morgen Hendrik,

ich habe den § gefunden:

§ 156 SGB IX
Begriff des Arbeitsplatzes
(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Bedeutet doch im Umkehrschluss, dass alle anderen Stellen dennoch der Schwerbehindertenvermittlung bei der BA gemeldet werden müssen, oder!?


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