Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Thursday, 08.10.2020, 19:43 (vor 1286 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ja, genau. Danke. Was man ja auch verstehen könnte, wenn man einem eine Chance verwehrt worden ist ... Allerdings wird es danach wohl nie zu einer Einstellung kommen!? Wer möchte schon jemanden einstellen, der einen vorher verklagt hat?

Aber nach alldem wären die Chancen auf Entschädigung ja relativ gut. Aber gut, darum gehts nicht.

Mich würde viel eher interessieren, wie groß die Chancen sind, wenn man als anderer infragekommender Bewerber das Prozedere der Behördenleitung mitteilt und diese Stelle für sich in Anspruch nehmen möchte, statt einer Entschädigung. Das wird wohl nicht klappen, anders als vielleicht bei Beamten von wegen Konkurretenklage ...

LG


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