Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Wednesday, 07.10.2020, 18:08 (vor 1298 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

nochmals vielen Dank für Deine erneut sehr ausführlichen Informationen.

Was mir keine Ruhe lässt, leider, was ist, wenn ein anderer Externer das herausfindet und sich an unsere Behördenleitung (oder an andere Stelle, vielleicht die BA!? ich weiß gar nicht, welche Stellen da noch infrage kommen könnten) wendet, was könnte da schlimmstenfalls passieren? Müsste man sich von dem neu Eingestellten wieder trennen? Müsste man "Strafe" zahlen? ...?

LG


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