Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Monday, 07.12.2020, 00:45 (vor 1230 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ich musste die Tage wieder an diesen Fall denken und fand bisher keine expliziten Antworten.

1.) Wenn es eine rein interne Ausschreibung ist, darf doch niemand Internes diese interne Ausschreibung an einen Externen Bekannten weitergeben, der sich dann auf diese Stelle bewirbt und dann u. U. auch noch, durch Vitamin B, eingestellt wird? Oder? Intern muss doch intern bleiben, oder!?

2.) Wenn jetzt ein Dritter von einem solchen Gebaren Wind bekommt, welche Fristen würden denn zwecks evtl. Entschädigung nach AGG gelten? Auch diese zwei Monate nach Erhalt einer entsprechenden Info? Nehmen wir mal an, dieser Dritte ist ein bei der BA Arbeitssuchend Gemeldeter, bevor diese Stelle intern, und nur intern, ausgeschrieben wurde, er aber, obwohl für diese Stelle infragekommend, nicht für diese Stelle vorgeschlagen wurde. Monate später erfährt er von dieser Stelle usw. usf. und möchte nun gegen die Behörde vorgehen. Hätte dieser Dritte sich beworben und hätte eine Absage bekommen, ohne eingeladen worden zu sein, hätte dieser Dritte zwei Monate nach Erhalt der Absage Zeit gehabt, eine Entschädigung geltend zu machen. Aber in einem solchen Fall!? Monate später!?

Danke nochmals.

LG


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