Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Monday, 05.10.2020, 11:13 (vor 1289 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik.

danke soweit.

Daran hatte ich auch gedacht, aber das befreit uns bzw. den Arbeitgeber, die Personalabteilung doch nicht von den Pflichten des 164 und 165 SGB IX, oder!?

LG


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