Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

WoBi, Monday, 07.12.2020, 12:20 (vor 1236 Tagen) @ kraemerchen

Hallo Kraemerchen,

aus welchen Gründen hat hier ein öffentlicher Arbeitgeber eine Stelle nur zur internen Besetzung ausgeschrieben?
Hierfür sind wichtige Gründe z.B. begrenzte Haushaltsmittel, Haushaltsprerre erforderlich, um das Grundrecht, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat, auszusetzen.

Würden die Gründe bei der Prüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX i.V.m. § 165 SGB IX vor der Stellenausschreibung mit der SBV und dem PR erörtert. Denn bei dieser Prüfung ist gemäß § 164 Abs. 1 Satz 6 SGB IX die Interessensvertretungen zwingend zu beteiligen. Die SBV ist im Rahmen von § 178 Abs. 2 SGB IX vom Arbeitgeber zu unterrichten und anzuhören.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 178 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz die SBV nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder nicht oder nicht rechtzeitig anhört.

Sobald externe Bewerber zu Vorstellungsgespräche eingeladen werden, ist es keine reine interne Ausschreibung mehr. Und die rechtlichen Verpflichtungen, einschließlich der frühzeitigen Information und Beauftragung zur Vermittlung bei der Agentur für Arbeit, sind durch den Arbeitgeber notwendig.

Die Frage wurde bereits gestellt und mehrfach beantwortet:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=23054

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Gruß
Wolfgang


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