Einstellung ohne Beteiligung von SBV und BA!? (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 06.10.2020, 10:33 (vor 1297 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

eine persönliche Anmerkung zu § 156 SGB IX und die 18 Wochenstunden.

Diese zeitliche Begrenzung ist hinderlich bei der Einstellung/Beschäftigung von Personen mit einer vollen Erwerbsminderungsrente. Denn diese Personen können noch bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten. Die Begrenzung mag mit Blick auf eine früher gängige 6-Tagewoche noch in Ordnung gehen, aber wie lange haben wir jetzt bereits die 5-Tagewoche?

Auch bei tariflichen Regelungen z.B. im Bereich der Metall- und Elektroindustrie mit 35 Wochenstunden, wäre Teilzeitarbeitsplätze mit 50 % Umfang keine Arbeitsplätze mehr!

Hier hinkt die Anpassung einfach hinterher und es bedarf einer rechtlichen Anpassung. Sonst gibt es bald „solche Arbeitsplätze“ nicht mehr, was zudem z.B. die Unterrichtungsrechte der SBV im öffentlichen Bereich schmälert.

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Gruß
Wolfgang


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