Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)

Phönix, NRW, Thursday, 27.06.2024, 23:37 (vor 271 Tagen) @ sb2024

Hallo sb2024,

in deiner Schilderung kann ich eine aktuelle Gefährdung des Arbeitsplatzes nicht erkennen oder gibt es auf Seiten des Arbeitgebers Anzeichen dafür?

Während der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen, macht nur dann einen Sinn, wenn man den besonderen Kündigungsschutz benötigt. Aber warum sollte man diesen nach mehrere Jahren Arbeitsunfähigkeit benötigen? Wenn ein Arbeitsgeber hätte kündigen wollen, hätte dieser das schon längst getan. Ist der Arbeitnehmer ausgesteuert, erzeugt dieser beim Arbeitgeber eigentlich keine Kosten, daher kann dem Arbeitgeber ein Langzeitkranker eigentlich egal sein.

Wenn die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht gegeben sind, warum geht man dann in den Widerspruch?

Hat der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder aufgenommen, meinetwegen auch mit reduzierter Stundenzahl (mindestens aber 18 Wochenstunden), kann bei eine Gefährdung des behinderungsgerechten Arbeitsplatzes einen erneuten Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.

Aber wie zu lesen ist, bestehen behinderungsbedingte Einschränkungen am Arbeitsplatz, damit könnte der Arbeitsplatz nicht geeignet sein und ein Antrag auf Gleichstellung würde erneut abgelehnt. Die Gleichstellung hat eben nicht den Zweck, einen nicht geeigneten Arbeitsplatz in einen geeigneten Arbeitsplatz umzuwandeln.

Im Moment sehe ich die DRV als Ansprechpartner für den Arbeitnehmern, Stichwort: berufliche Rehabilitation, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wird eine solcher Antrag genehmigt und Leistungen z.B. zur Arbeitsplatzumgestaltung bewilligt, lässt sich ein Arbeitsplatz behinderungsgerecht einrichten. Der Antrag muss dann aber auch konkret sein, was wird wann, wo und wie benötigt.

Gruß
Phönix


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