Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Hallo sb2024,
hier zunächst die Erklärungen aus der Ausfüllhilfe zum Gleichstellungsantrag:
Zu den Voraussetzungen der Gleichstellung gehört unter anderem, dass Sie wegen Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Für eine Gleichstellung sind daher die Auswirkungen, die infolge Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen entstehen, von Bedeutung.
Variante „Behalten“:
Beschreiben Sie bitte ausführlich bei Feld 45, wie sich Ihre behinderungsbedingten Einschränkungen konkret an Ihrem Arbeitsplatz auswirken und welche Einschränkungen sich persönlich für Sie ergeben (zum Beispiel: Welche Arbeiten können Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben? Benötigen Sie bei der Arbeitsbewältigung Unterstützung?). Beschreiben Sie bitte auch, welche Reaktionen in diesem Zusammenhang erfolgt sind (zum Beispiel Mitarbeitergespräche etc.). Wenn Sie in den letzten zwei Jahren nennenswerte Fehlzeiten wegen Ihrer Behinderung hatten, geben Sie bitte die Dauer und die Art der Ausfallursache (Arbeitsunfähigkeit, Kur) an. Bitte reichen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
der Krankenkasse ein.
Variante „Erlangung“:
Die Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dient auch dazu, vorhandene Nachteile in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit auszugleichen. Geben Sie bitte in diesem Fall bei Feld 68 Gründe für diese Nachteile an. Wenn Sie nicht bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter zur Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung gemeldet sind, gehen Sie bitte auch auf Ihre bereits durchgeführten Bewerbungen ein (Wo und für welche Tätigkeiten haben Sie sich beworben? Wurden Sie zum Eignungstest oder Vorstellungsgespräch eingeladen? Warum wurden Sie Ihrem Empfinden nach abgelehnt?)
Im Groben muss eine der beiden Varianten für die Gleichstellung gegeben sein!
Die Erlangungsalternative kommt in Betracht, wenn ich einen neuen (geeigneten) Arbeitsplatz suche.
Bei der Behaltensalternative muss der Arbeitsplatz geeignet sein, jedoch ist dieser gefährdet (z.B. der Arbeitnehmer von Kündigung bedroht).
Die Behaltensalternative wird häufig falsch interpretiert oder verknüpft. Ein Langzeitkranker mit GdB 30 kommt auf seinen alten Arbeitsplatz zurück und man stellt fest, dass der Arbeitsplatz aufgrund der behinderungsbedingten Einschränkungen nicht mehr geeignet ist.
Nun hat die SBV die glorreiche Idee eine Gleichstellung zu beantragen und wenn man diese bekommt, kann man ja Fördergelder für die behinderungsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes beantragen und so einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erlangen! Und dies funktioniert so nicht, wenn ich den Antrag auf Gleichstellung so begründe, wird er abgelehnt.
Meine Ausführungen sind nur grob und es gibt nicht nur die Farben Schwarz und Weiß, sondern auch viele Grautöne. Wenn man es geschickt anstellt, ist eine Gleichstellung des Arbeitsnehmers aus deinem Fall durchaus möglich.
Gruß
Phönix