Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Betrachte ich die Schilderung von sb2024, habe ich folgende Gedanken:
- GdB 40 und mehrere Jahre krank, hier sollte man einen Änderungsantrag in Betracht ziehen, um die Hürde GdB 50 zu nehmen.
- Während der AU stellt man nur in begründeten Ausnahmefällen einen Gleichstellungsantrag, denn der wird ansonsten sicherlich abgelehnt
- Während der AU mit Wiedereingliederung stellt man auch nur in begründeten Ausnahmefällen einen Gleichstellungsantrag. Die Entscheidung wird bis zum Ende der Wiedereingliederung zurück gestellt. Meist wird eine (großzügige) Frist gesetzt, gibt es zum Ende der Frist kein Ergebnis zur Wiedereingliederung, erfolgt eine Ablehnung.
- Es ist die Aufgabe der SBV den richtigen Zeitpunkt für eine Antragstellung zu empfehlen, dann hat man auch nicht die Arbeit mit einem Widerspruchsverfahren.
- Im Idealfall füllen Arbeitnehmer und SBV gemeinsam den Antrag auf Gleichstellung aus, dann gibt es auch keine falsch gesetzten Kreuzchen. Es werden verbindliche Absprachen getroffen, dass z.B. bei einer weiteren Korrespondenz mit der AA die SBV immer mit einbezogen wird. Es werden keine Mitteilungen ohne vorherige Absprache gemacht und ohne diese auch kein weiterer Vortrag.
- Es darf keine unterschiedlichen Sichtweisen bei den betrieblichen Interessenvertretungen geben. Hier sollte zwischen SBV und BR, PR, MAV usw. klare Absprachen bestehen. In unserem Verband fällt die Zuständigkeit für Gleichstellungen an die SBV, die MAV lässt sich bei ihrer Stellungnahme von der SBV leiten.
- Als SBV weiß man wie der Arbeitgeber tickt. So wird bei uns ein Teil der Stellungnahme von der Personalabteilung ausgefüllt und es wird z.B. nie der tarifliche Schutz vor ordentlicher Kündigung angegeben, auch wenn die Vorrausetzungen gegeben sind. Der andere Teil wird vom ungeübten Vorgesetzten vor Ort ausgefüllt und die nehmen schon mal gerne das Beratungsangebot der SBV für den Arbeitgeber beim Ausfüllen in Anspruch.
- Als SBV ist man im Außenverhältnis gut vernetzt und in fachbezogenen und politischen Gremien präsent. Man hat dann die richtigen Kontakte, um die Dinge in Ausnahmesituationen und auch abweichend von den mir angeführten Gedanken, in die richtigen Bahnen zu lenken oder auch zu beschleunigen. Dann ist auch eine Gleichstellung zum Ende einer längeren AU möglich oder eine Anhörung der SBV im Widerspruchsverfahren.
Wenn die SBV einen guten Wissensstand hat und vorhandene Spielräume nutzen kann, sollte einem erfolgreichen Gleichstellungsantrag nichts im Wege stehen.
Gruß
Phönix