Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Das meiste der hier beschriebenen Argumente kann ich aus eigener Erfahrung als SBV in NRW, seit 2019 tätig.. bestätigen.
Wenngleich es auch am Anfang für mich ein "schmerzhafter" Lernprozess war, da ich nicht auf die Erfahrungen früherer Vertrauenspersonen zurückgreifen konnte.
So wurden mir tatsächlich am Anfang mehrere GL-Anträge abgelehnt, weil die Betroffenen AU waren und nach Aussagen der Sachbearbeiter des Amtes nicht sicher war, ob sie überhaupt an dem Arbeitsplatz zurückkehren können. Referenten in den SBV Seminaren waren zwar der Meinung, dies sei kein Ablehnungsgrund, aber die Realitäten sehen halt von Region zu Region anders aus.
Erfolgreicher waren unter anderem Begründungen, dass eine Änderung der Arbeits/Schichtzeiten notwendig ist, unter anderem wegen massiven, ärztlich diagnostizierten Schlafstörungen, Einnahme von speziellen Medikamenten und auch psychischen Belastungen bei speziellen Dienstlagen. (ÖPNV) Entsprechende krankheitsbedingte Fehlzeiten der letzten 2 Jahre sind natürlich eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Bescheid. Wer in dieser Zeit sporadisch nur ein paar Tage AU war, ist für die Sachbearbeiter nicht krank und der Arbeitsplatz dürfte aus deren Sicht von daher nicht gefährdet sein.
Gleichfalls habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Alter des betroffenen Antragstellers, sprich, bei Gefährdung des Arbeitsplatzes, schwer vermittelbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schneller zu einer Gleichstellung führen.
Auch die permanente häufig nachvollziehbare Angst, wegen steigendem Leistungsdrucks und einhergehender Minderleistung, notwendiger, häufiger Hilfestellung der Kollegen, seine Arbeitsplatz zu verlieren, sind von der Wertigkeit nicht zu unterschätzen.
Den durch langjähriger Betriebszugehörigkeit häufig vorhandenen Schutz von Tarifverträgen und BV,en lasse ich beider Antragstellung stets offen, so wurde mir jedenfalls von Anwälten bei den Seminaren geraten.