Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Wie seht ihr dies aus eurer Erfahrung heraus, sind diese Argumente aussagekräftig genug oder gibt es noch etwas zu beachten?
Ja, so ausführlich wie du das hier darstellst sind das ausreichende Gründe. Das bedeutet leider nicht, dass die Gleichstellung immer durchgeht.
In Berlin/Brandenburg besteht derzeit das Problem, dass genau gleich begründete Anträge bei Sachbearbeiterin A durchgehen und von Sachbearbeiterin B abgelehnt werden, wobei B den Antrag bzw. die ausführliche schriftliche Begründung entweder nicht gelesen oder gar nicht verstanden hat.
Ich sammle gerade Fälle um mich dann an die Teamleitung zu wenden bzw. wenn nötig auch höher zu gehen, was wir schon mal gemacht haben und dann lief es mehrere Jahre gut. Wenn dann noch B begründet, dass es keine Reaktion des AG geben würde, was aber nur ein Spiegelstrich von mehreren in den fachlichen Hinweisen ist und diese Begründung auch gar nicht zum Antrag passt dann weiß man langsam auch nicht mehr was man schreiben soll.
P.S.: da diese Argumente in ihrer vollen Länge nicht in die 4 Zeilen des vorgesehenen Felds im Antrag passen - wäre es erlaubt, ein zusätzliches Blatt an den Antrag anzuhängen (es geht um den Teil, den der Arbeitnehmer auszufüllen hat)? Oder sollte man sich lieber kürzer fassen? Danke nochmals.
Ich kann nur raten so ausführlich wie möglich zu schreiben. Verfasse keinen Roman aber diese 4 Zeilen sind ein schlechter Scherz und in jedem Seminar oder Workshop zum Thema wird das zusätzliche Blatt empfohlen.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael