Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Hallo albarracin,
meine Darstellung mag vielleicht in deinem Umfeld nicht zutreffend sein, dies kann ich nicht beurteilen, aber sie ist mit ein Hauptgrund für die Ablehnung von Gleichstellungsanträgen in meinem Umfeld, jedoch nicht bei von mir begleiteten Antragsverfahren.
Wir haben über eine längere Zeit in unserem SBV Arbeitskreis Erfahrungswerte ausgetauscht, welche Begründungen und Verfahrensweisen bei einem Gleichstellungsantrag einen Erfolg bringen und welche nicht. Dabei wurde auch die Ansicht vertreten, dass die Gleichstellung gewährt werden muss, damit man mit den Fördergeldern, die man mit der Gleichstellung beantragen kann, aus einen ungeeigneter Arbeitsplatz einen behinderungsrechten Arbeitsplatz gestaltet kann.
Anträge mit der Begründung und Argumentation sind aber häufig gescheitert. Um Klarheiten zu schaffen, haben wir einen Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit zu einem Austausch eingeladen, welcher im März des Jahres stattgefunden hat. Die Botschaft war eindeutig, nicht so argumentieren, da eine Ablehnung wahrscheinlich. Soviel aus der Praxis.
Letztlich ist aber niemand daran gehindert, ob nun der Antragsteller selbst oder eine SBV, bei einem Gleichstellungsantrag so zu argumentieren. Als SBV mit ergebnisorientierter Arbeitsweise, ist mir das Risiko einer Ablehnung zu groß, zumal ich mir damit auch unnötige Arbeit mit dem dann folgenden Widerspruchsverfahren mache.
Aber vielleicht möchtest du deine Sichtweise, zu dem von sb2024 eingebrachten Fall darstellen?
Gruß
Phönix