Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Hallo,
wie schon geschrieben, ist diese Aussage von Dir
Nun hat die SBV die glorreiche Idee eine Gleichstellung zu beantragen und wenn man diese bekommt, kann man ja Fördergelder für die behinderungsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes beantragen und so einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz erlangen! Und dies funktioniert so nicht, wenn ich den Antrag auf Gleichstellung so begründe, wird er abgelehnt.
grundsätzlich falsch. In meinem Betrieb ist dies sogar der häufigste Gleichstellungsgrund.
Die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes im Rahmen des § 164 Abs. 4 SGB IX ist grundsätzlich eine "Erlangensalternative" iSd §2 Abs. 3 SGB IX.
Darunter fällt zwar nicht jede kleine Ausstattung, aber größere Umbauten sind idR dann ein Grund, wenn sich der AG widersetzt bzw. untätig bleibt.
Auch wenn es nicht an der Ausstattung liegt, sondern an den Rahmenbedingungen wie zB einzelne Tätigkeiten, Schichtarbeit oder auch in Verbindung mit Abs. 5 notwendige Teilzeit ist die Umgestaltung des eigenen Arbeitsplatzes grundsätzlich ein Gleichstellungsgrund, wenn der AG von selbst nicht oder nur unzureichend tätig wird oder gar Maßnahmen ablehnt.
Es ist Aufgabe der SBV, auch in diesem Fall in ihrer Stellungnahme relativ detailliert zu beschreiben, durch welche Maßnahmen im Einzelfall der Arbeitsplatz leidensgerecht eingerichtet werden kann.
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&Tschüß
Wolfgang