Gleichstellung auch nach Widerspruch abgelehnt - neuen Antrag stellen? (Allgemeines)
Hallo und vielen Dank für eure weiteren Antworten. Ich hatte gar nicht bemerkt, dass noch weitere Antworten eintrafen, deshalb meine späte Antwort.
Der Arbeitnehmer fühlt sich der Arbeit zwar grundsätzlich gewachsen, allerdings sind die Aufgaben stets unter starkem Zeit- und Termindruck zu bewältigen. Hier treten dann die behinderungsbedingten Einschränkungen zu Tage:
- schnelle Erschöpfbarkeit
- Konzentrationsstörungen
- und vor allem verlangsamter Arbeitsablauf
Der Arbeitnehmer schafft also zwar die Aufgaben an sich, allerdings ist er nicht so schnell, wie es der permanente Zeit- und Termindruck eigentlich erfordern würde (und nicht so schnell wie "gesunde" Kollegen). Kollegen müssen dann teilweise nicht erledigte Sachen mit auffangen bzw. benötigt er die Unterstützung der Kollegen.
Zudem leidet er immer noch unter massiven Schlafstörungen, was einige Male bereits zu (unbeabsichtigter) Unpünktlichkeit geführt hat. Ganz zu schweigen von Tagesmüdigkeit, Erschöpfung...
Im Grunde liegt eine behinderungsbedingte verminderte Arbeitsleistung vor.
Der Arbeitnehmer würde gern durch Maßnahmen
- der Arbeitsorganisation (z.B. eingeschränkte Erreichbarkeit, um Frist- und Terminvorgänge ohne zusätzliches Klingeln des Telefons zu bearbeiten)
- der Arbeitszeit (weiterhin Teilzeit. zudem einen zusätzlichen freien Tag in der Woche zur Rekonvaleszenz. und eventuell auch erweiterte Kernzeit wegen der Schlafstörungen)
- Vermeidung von Mehrarbeit (Vertretung?), um den Gesundheitszustand nicht zu verschlechtern
seinen Arbeitsplatz leidensgerecht gestalten und damit eine Umsetzung oder einen Arbeitsplatzwechsel vermeiden.
Wie seht ihr dies aus eurer Erfahrung heraus, sind diese Argumente aussagekräftig genug oder gibt es noch etwas zu beachten?
Danke.
P.S.: da diese Argumente in ihrer vollen Länge nicht in die 4 Zeilen des vorgesehenen Felds im Antrag passen - wäre es erlaubt, ein zusätzliches Blatt an den Antrag anzuhängen (es geht um den Teil, den der Arbeitnehmer auszufüllen hat)? Oder sollte man sich lieber kürzer fassen? Danke nochmals.