Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 19.10.2013, 22:14 (vor 3847 Tagen) @ onkel

» Ein freundliches "Hallo" vom Onkel
Hallo,
»
» Ich bin heute ganz neu im Forum dabei und sehe mit großem Interesse die
» Beiträge der einzelnen Mitglieder. Dabei stoße ich immer wieder die
» Problematik der Beratung bei Antragsstellung/Widerspruch durch den SBV.
» Ich bin jetzt erst 1 Jahr als SBV dabei. Ich habe in der kurzen Zeit meine
» eigene Vorgehensweise entwickelt.
Wenn Du meinst, das Rad neu erfinden zu müssen - bitte sehr.
» Bei Fragen zu Krankenheiten, Erfolgsaussichten beim VA sage ich zuerst
» garnichts, Die Menschen sind oft sehr empfindlich oder nehmen einem eine
» realistische Darlegungsweise ihrer Situation möglicherweise übel.
Es ist Deine Aufgabe, Deinen "Schäfchen" ein realistisches Feedback zu geben, um ihnen wirklich effektiv helfen zu können. Alles Andere ist "weiße Salbe".
» Achtung:Mobbing!
M. E. ziemlicher Blödsinn !
» Grundsätzlich überreiche ich beim ersten Beratunggespräch immer die neueste
» AHP-Ausgabe. Diese erhält man auch in größeren Mengen beim BMAS kostenlos.
Ist Dir dann vielleicht mal aufgefallen, daß die AHP seit 31.12.2008 nicht mehr gilt >
Das heißt seitdem "Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinverordnung" (VersmedV)
Da hat sich nicht nur der Name geändert, sondern auch die Inhalte.
» Dadruch kann sich jeder "Kunde" einen ersten Eindruck verschaffen, wie
» seine Erkrankungen eingestuft werden, und wie der Gesamt-GdB ermittelt
» wird (z.B. KEINE BERECHNUNG.)
Was heißt "KEINE BERECHNUNG" >>> Natürlich wird ein Gesamt-GdB berechnet - nur halt nach sehr speziellen Regeln. Dein Vorgehen halte ich bestenfalls für reichlich naiv - evtl. aber auch nur für faul. Die VersmedV ist hochgradig erklärungsbedürftig.
» Dadurch erhalten viele Antragsteller einen ersten realistischen Eindruck
» ihrer Situation.
Das glaubst wahrscheinlich nur Du.
» Eine weitere Beratung wird oft erheblich einfacher.
Das bestreite ich glatt, da durch die unreflektierte Lektüre der VersmedV ohne Erklärung der Bewertungsgrundlagen m. E. eher unrealistische Erwartungen geweckt werden.
» Was hält "die Gemeinde" von dieser Vorgehensweise>>>
Nicht viel. Du scheinst eher Dein eigenes Nichtwissen kaschieren zu wollen. Viel Schulungen scheinst Du nicht gemacht zu haben. Dein beitrag strotzt nur so von grundlegenden Wissenslücken.

--
&Tschüß

Wolfgang


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