Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 13:27 (vor 3829 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

Falls ein Arzt des VA eine Facharztausbildung hat, sollte man das im VA wissen.

Ärzte des VA sollten zumindest vertiefte Kenntnisse in "Versorgungsmedizin" haben.

Es kommt aber mittlerweile bei vielen VA vor, daß die eigenen Ärzte oft nicht ausreichen, um die notwendigen Begutachtungen durchzuführen. Dann werden gern auch "freie" Ärzte beauftragt. Und da fehlen aber oft die versorgungsmedizinischen Kenntnisse.
Über die Arztsuche der KVen lassen sich dann bei diesen freien Ärzten oft die besonderen Qualifikationen überprüfen - und da erlebt man dann die tollsten Überraschungen.
Beispiel von Montag: Niedergelassener Arzt, FA innere Medizin mit Schwerpunkt Onkologie, bewertet Funktionseinschränkungen von Knie- und Hüftgelenken.

Zu Deiner anderen Anmerkung:
Was in Deinem Kommentar steht, kann ich erst bewerten, wenn Du dazu schreibst, um welchen Kommentar es sich handelt. Der von mir verwendete Kommentar zur VersmedV (s. Buchempfehlung auf der Startseite) hat nämlich nur 318 Seiten.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion