Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Thursday, 24.10.2013, 15:33 (vor 3843 Tagen) @ onkel

Hallo,

» ich habe Deine Ausführungen die im Ton klar und deutlich waren, mit
» Interesse gelesen. Vermutlich hast Du in Deinen Ausführungen völlig recht.
Hoffe du hast meine Ausführungen nicht falsch aufgefasst. Sollten nur gutgemeinte Hinweise sein ;-)

» Oft ist aber die tatsächliche Situation im Betrieb eine gänzlich andere als
» vom Gesetzgeber gedacht.
Und trotzdem gilt das Gesetz und ist von allen zu beachten ;-)

» Wenn ich keine Kandidaten habe, kann ich auch keine Stelli wählen lassen.
Stimmt, kannte das Problem auch. Man kann hier aber das Gesetz nutzen, also das passive Wahlrecht. Dieses haben ja alle im Betrieb welche auch BR/PR werden könnten. Also schaue dich auvh einmal unter anderen, nicht schwerbehinderten AN zB auch Mietglieder/Ersatzmitgliedern des BR um. So hatte ich Erfolg.

» Wenn sich im Konzern 2 schwM völlig vergessen fühlen kann ich mich auch aus
» Ethischen Gründen diesen Leute annehmen ohne gleich das SGB IX zuverletzen.
Hier sollte man die zuständige und gewählte SchwbV an ihre Pflichten erinnern und nicht deren Nichttun unterstützen. Diese hat die Pflicht sich um alle zu kümmetn und bekommt dafür auch die hier notwendige Zeit. Das SGB IX sieht dieses vor, aber ja kenne ich auch, es ist nicht immer einfach. Doch auch das Mandatstätigkeit nicht immer einfach ist, ist bekannt.

» Ich halte nix von Gesetzesglauberei.
Wenn wir für uns das Gesetz eigenwillig auslegen, müssen wir es auch dem AG gestatten, was aber ja berechtigt keiner will. Gesetze sind nun einmal dafür da, von ALLEN beachtet zu werden.

» Im Übrigen sind Deine Ausfühungen korrekt. Ich hab wieder mal was gelernt.
Das ist dich schön und wie schon o. angemerkt nur gut gemeint. Ich bin mir auch sicher, dass Du gute Arbeit machst und dazu lernen können wir alle. Übrigens auch ich heute immer noch.


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