Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Wednesday, 30.10.2013, 14:03 (vor 3836 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang
(ist persönlicher)

vielen Dank für Deine ausführlich Darstellung der Versmed.-V. Im Großen und Ganzen sind mir naürlich auch die AHP/Versmed.-V bekannt. Gut finde ich hier Deinen Gedanken im letzten Abschnitt.

Als "Beifang" bei der Akteneinsicht kann man dann zB prüfen, ob der
» Gutachter überhaupt sachlich und fachlich geeignet war oder ob nicht zB ein
» Orthopäde psychiatrische Sachverhalte begutachtet hat.

Leider sind die Sachbearbeiter beim LAS/Landesamt für Soziales Profis. Solche Fehler kommen sicher nur sehr selten vor. Was ich aber grundsätzlich nicht ausschließen möchte. Wie ich schon Bernd sagte, im Saarland ist die Bearbeitung aller Anträge etc. reines Massegeschäft. Die sind echt fit.
Was in den Vers.med.V. aber nicht steht, sind die unterschiedlichen Urteile bezüglich der SGs, LSGs und des BsG. Da gibt es völlig unterschiedliche Urteile, die für niemanden nachvollziehbar sind. 30 + 30 = 40; 40 + 30 = 40
auch gerne 30 + 30 = 50. Jedes Gericht wie es mag. Es gibt starke 20; schwache 20er. 10er werden in Bayern überhaupt nicht berücksichtigt.Du versteht hoffentlich was ich meine. Meine Meinung nach müßte der Gesetzgeber allgemeine gültige Regelen sprich Strukturen erstellen. Dann wäre das Entscheidungprozedere für alle Betroffenen durchschaubar. Und die Rae und Gerichte wären nicht hoffnungslos überlauben!

Gruß onkel

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carpe diem!


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