Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)
» Hallo Albarracin,
Ergänzend zum Urteil des SG Stuttgart wollte ich anfragen, ob es nicht richterliche Entscheidungen gibt, gezüglich der Bewertung von einzelnen Erkrankungen wie zum B.: MS, Zwang, Tinnitus, etc..
Also von Krankheiten die sehr schlecht zu beurteilen sind und bei deren Bewertung durch die VA immer Probleme entstehen können. Oder werden die ver.-med.V. immer von richterlichen Instanzen anstandslos übernommen>>>
Wo kann ich sowas nachlesen.>>> Sorry bin Bwler kein Jurist.
Kurze mail wäre schön.
Gruß onkel
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carpe diem!