Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Monday, 04.11.2013, 14:19 (vor 3832 Tagen) @ albarracin

» Hallo Albarracin,
Ergänzend zum Urteil des SG Stuttgart wollte ich anfragen, ob es nicht richterliche Entscheidungen gibt, gezüglich der Bewertung von einzelnen Erkrankungen wie zum B.: MS, Zwang, Tinnitus, etc..
Also von Krankheiten die sehr schlecht zu beurteilen sind und bei deren Bewertung durch die VA immer Probleme entstehen können. Oder werden die ver.-med.V. immer von richterlichen Instanzen anstandslos übernommen>>>
Wo kann ich sowas nachlesen.>>> Sorry bin Bwler kein Jurist.
Kurze mail wäre schön.

Gruß onkel

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carpe diem!


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