Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Wednesday, 30.10.2013, 13:13 (vor 3837 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,

dieses Thema ist in der Tat ein Schwieriges. Im Saarland werden alle Anträge grundsätzlich vom LAS/Landesamt für Soziales bearbeitet und entschieden.Das LAS ist grundsätzlich in der Lage (durch techn. Hilfsmittel wie z.B.Textbausteine etc.) jeden Antrag innerhalb von 3-5 Wochen zu bescheiden. Müssen sie eigentlich auch. Laut Statistik der Integrationsämter werden bundesweit im Saarland die meisten Anträge gestellt. Dann kannst Du dir vorstellen was alles abgelehnt wird, natürlich erst ab 50. Der Amtsleiter, ist mir persönlich bekannt, hat mir versichert, dass grundsätzlich die Mediziner mittels Gutachten entscheiden. Die Sachbearbeiter (nur einfacher Dienst) setzen die Bewertungen der Ärzte in Bescheide um. Die Verwaltung schleicht sich hier m.E. aus der Verantwortung. Im Saarland gibt es fast keine tatsächliche Begutachtungen. Es wird nach Aktenlage entschieden. Der medizinische Dienst arbeitet im Großen und Ganzen anonym. Ich glaube, dass ist nicht die ganze Wahrheit. Und bezüglich der Bezahlung der Sachgbearbeiter sieht man auch, welchen Stellenwert die Schwerbehinderten in Deutschland immer noch haben.
Übrigens, die leisten sich auch tolle Fehler. Ein guter Freund hat Prostatakrebs im fortgeschrittenen Stadium mit Metastasen. Erster Antrag- Ergebnis 100 unbefristet und Merkmal aG. Der Freund lebt schon mittels Hormontherapie 8 Jahre ohne Probleme.

Gruß onkel

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carpe diem!


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