Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Saturday, 02.11.2013, 13:17 (vor 3834 Tagen) @ hackenberger

»
Tach Bernhard Hackenberger,

» was soll dieses jetzt wieder bedeuten> Grundsätzliche Kritik an Beamten>>
Nein, wieso>>> Ich arbeite des Öfteren mit Beamten zusammen

»
»»Sollte eine Besserung auch auf Grund der heutigen mediz. Möglichkeiten
» eingetreten sein, so ist er dazu verpflichtet dieses dem VA mitzuteilen,
» dann würde das VA nach den heutigen aktuelle AHP alles neu bewerten.
» Die Pflicht Verbesserungen zu melden, steht ausdrücklich im Bescheid des
» VA
Seht drin, macht aber niemand!!!
.

» Muss nun leider eingestehen, dass ich mit jeder weiteren Aussage von Dir
» mehr Zweifel an Deinem Verständnis für das Mandat und der
» Mandatswahrnehmung bekomme. Dieses ist sehr schade, denn offenbar möchtest
» Du ja etwas im Mandat erreichen.
Dazu kann ich folgendes erwidern. Ich halte diese Aussage für grundsätzliche Kaffeesatzleserei. Nach ein paar Emails kannst Du das sicher so nicht beurteilen. Ich versuche mit den mir zur Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln das mögliche für meine "Schäfchen" zu erreichen. Dazu gehört nicht nur die Anwendung des SGBIX wenn nötig, sondern auch ein einfaches Gespräch mit der GF oder dem Personalleiter. Wie schon erwähnt habe ich auf diese weise schon einiges erreicht, meistens im Einvernehmen aller Beteiligten. Man sollte den Konsens suchen und nicht die Konfrontation. Und einen Krieg den ich nicht gewinnen kann, fange ich erst gar nicht an.
Egal was du auch sagst, der SBV ist das schwächste Glied im Betrieb»

Gruß onkel
»

--
carpe diem!


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