Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Friday, 08.11.2013, 08:53 (vor 3828 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin
»
» Falls ein Arzt des VA eine Facharztausbildung hat, sollte man das im VA
» wissen.
» Klar, hatte den Eindruck, dass ich scheinbar einer der wenigen bin, der im Servicecenter VA danach frägt.
» Ärzte des VA sollten zumindest vertiefte Kenntnisse in "Versorgungsmedizin"
» haben.
Was sind vertiefte Kenntnisse>>» Ich weis es nicht!
Wie kannn ich das nachprüfen> Ich sehe hier keine Möglichkeit weitergehende Infos vom VA zuerhalten.
» Es kommt aber mittlerweile bei vielen VA vor, daß die eigenen Ärzte oft
» nicht ausreichen, um die notwendigen Begutachtungen durchzuführen. Dann
» werden gern auch "freie" Ärzte beauftragt. Und da fehlen aber oft die
» versorgungsmedizinischen Kenntnisse.
» Das ist auch in Saarbrücken so. Aber zu weitergehenden Infos war niemand bereit. Ich sehe hier keine Möglichkeit als SBV vom VA/MD was zu erfahren. ich werde mich jetzt an den Juristen des VDK oder der Gewerkschaft wenden.
Die habe oft sehr gute Connections.
»
» Zu Deiner anderen Anmerkung:
» Was in Deinem Kommentar steht, kann ich erst bewerten, wenn Du dazu
» schreibst, um welchen Kommentar es sich handelt. Der von mir verwendete
» Kommentar zur VersmedV (s. Buchempfehlung auf der Startseite) hat nämlich
» nur 318 Seiten.
Die Sache hat sich erledigt. Du hattest Recht! Auf der Seite stehen alle "Gelöschten Inhalte."
BRANDNEU:das Buch Versorgungsmedizinische Grundsätze - Kommentar"
6. Auflage (ISBN 978-3-9808427-5-4) 2013
Herausgeber ist der Sozialverband VdK- Deutschland
Sozialmedizinischen Verlag,
Schulstr. 90, 41372 Niederkrüchten
Telefon 02163-987773.

Gruß onkel

--
carpe diem!


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