Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

onkel, Wednesday, 06.11.2013, 12:07 (vor 3830 Tagen) @ albarracin

Hallo Albarracin

Ich krieg immer mehr den Eindruck, dass Du in einer völlig anderen Liga spielst als ich kleiner Anfänger. Deshalb entschuldige Fehler. ich lerne gern

» » Als "Beifang" bei der Akteneinsicht kann man dann zB prüfen, ob der
» Gutachter überhaupt sachlich und fachlich geeignet war oder ob nicht zB ein
» Orthopäde psychiatrische Sachverhalte begutachtet hat.

Im Vers.medV "Kommentar" Seite 406 steht aber genau das Gegenteil. Oder interpretiere ich hier falsch. Das Buch ist dir sicher gekannt. Was meinst Du. Erbitte Antwort bevor ich mit dem VA Verbindung aufnehme. Ich hab da einen Verdacht bei einem meiner Schäfchen.

Gruß onkel

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carpe diem!


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