Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 31.10.2013, 15:24 (vor 3836 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

zu dem von Dir geschilderten Verhältnis zwischen medizinischen Gutachter und Sachbearbeiter empfehle ich Dir die Lektüre der Ausführungen, die mal das SG Stuttgart gemacht hat, als ihnen wegen schlampiger Fallbearbeitung der Kragen geplatzt ist (letzten 3 Absätze):
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php>modul=esgb&id=84014&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Das Urteil ist aber noch aus einem anderen Grund interessant, weil es nämlich die Anforderungen beschreibt, die Grundlage einer Neubewertung/Herabstufung sein müssen. Bei unveränderter Befundlage und ohne Änderungen in der Versmed-V reicht nämlich eine einfache gutachterliche Stellungnahme nicht aus.

Wird auch gern von manchen VAs konsequent mißachtet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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