Beratung mit Hilfe der AHP (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.11.2013, 15:29 (vor 3832 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

zu einzelnen Bewertungen gibt es sehr wenig Urteile.

Ich vermute mal (weiß es aber nicht sicher), daß es in anderen Bundesländern ähnliche Ursachen wie bei uns in Ba-Wü sein konnten - zumindest in Bundesländern ohne eigenständige Versorgungsverwaltung.
Bei uns in Ba-Wü scheint es Praxis zu sein, Urteile und damit Präzedenzfälle unter nahezu allen Umständen zu vermeiden - auch gerade angesichts einer ziemlich schlampigen und oberflächlichen Begutachtungspraxis (aktuelles Beispiel heute auf meinem Schreibtisch: ein Unfallchirurg aus einem Krankenhaus begutachtet psychiatrische Sachverhalte).

Deswegen kommt es in den allermeisten Fällen spätestens vor dem SG zu einem Vergleichsangebot des VA, in dem der Gesamt-GdB mindestens um 10 höher ausfällt. Darauf kann man schon fast Wetten abschließen.
Ich habe aber auch schon bei der Widerspruchsbehörde Sprünge von 30 auf 80 oder 20 auf 60 bei unveränderter Sachlage erlebt, weil zB geltend gemachte Funktionsstörungen überhaupt nicht bewertet wurden oder aber grob falsch.

Deswegen empfehle ich in den allermeisten Fällen Widerspruch und ggfs. Klage.
Beide Instanzen zusammengenommen erhöht sich der Gesamt-GdB in ca. 65 % aller Fälle.
Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz ist das auch gar kein Problem, die haben gute Fachmenschen.

Ein Urteil gab es in den letzten ca. 200 abgeschlossenen Antragsverfahren, die ich auf dem Tisch hatte, nur 3x - davon 2x zu Gunsten der Antragsteller.

--
&Tschüß

Wolfgang


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