Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

Silke2016, Friday, 28.04.2017, 17:59 (vor 2555 Tagen)

Hallo zusammen liebe SBVlerINNen,

aufgrund aktueller Ereignisse benötige ich Antworten zur Frage, ob Präventionsgespräche nach §84 Abs. 1 SGB IX unter eine vom Betriebsrat verabschiedete Betriebsvereinbarung (BV) Mitarbeitergespräche ganz oder teilweise fallen, obwohl dort Präventionsgespräche gar nicht aufgeführt wurden?

Im Grunde haben wir als SBV eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem BR. Aber aufgrund der nun vom Arbeitgeber angestoßenen Präventionsgespräche und der Tatsache, dass betroffene Mitarbeiter ihre Möglichkeit wahrnahmen und zusätzlich einen BR mit in die Gespräche nahmen, sind nun plötzlich jede Menge Unsicherheiten "in der Luft".

Gibt es dazu vielleicht sogar eine rechtliche Aussage? Wir als SBV sehen diese Gespräche NICHT unter den Regeln dieser BV, auch vor dem Hintergrund, dass SBV und BR rechtlich/organisatorisch zwei unabhängige Gremien sind. Dabei ist uns der Unterschied sehr bewußt, dass der BR Mitbestimmungsrechte und die SBV lediglich Beteiligungsrechte nach BetrVG hat.
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und jemand kann mir weiterhelfen :-).

Danke und viele Grüße Silke2016


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