Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)
grundsätzlich Regelungskompetenz des BR (und das gilt grundsätzlich auch für Personalvertretungsrecht).
Das ist zu pauschal: Nicht in allen Bundesländern gibt's im Personalvertretungsrecht ein dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vergleichbares Mitbestimmungsrecht des PR.
Hallo,
deswegen habe ich auch "grundsätzlich" geschrieben.
Ist halt (auch bei anderen Tatbeständen) nun mal so, dass der Personalrat teils weit weniger ausgeprägte "Regelungskompetenzen" hat als der Betriebsrat wie etwa in Art. 76 Abs. 1 BayPVG
Wenn aber das jeweilige PVG dem PR vergleichbare Regelungskompetenz für Mitarbeitergespräche wie § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gibt, dann gilt diese Regelungskompetenz auch für Gespräche nach § 84 Abs. 1 SGB IX.
Gruß,
&Tschüß
Cebulon
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang