Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 07.05.2017, 14:04 (vor 2546 Tagen) @ Cebulon

grundsätzlich Regelungskompetenz des BR (und das gilt grundsätzlich auch für Personalvertretungsrecht).


Das ist zu pauschal: Nicht in allen Bundesländern gibt's im Personalvertretungsrecht ein dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vergleichbares Mitbestimmungsrecht des PR.

Hallo,

deswegen habe ich auch "grundsätzlich" geschrieben.


Ist halt (auch bei anderen Tatbeständen) nun mal so, dass der Personalrat teils weit weniger ausgeprägte "Regelungskompetenzen" hat als der Betriebsrat wie etwa in Art. 76 Abs. 1 BayPVG :-(

Wenn aber das jeweilige PVG dem PR vergleichbare Regelungskompetenz für Mitarbeitergespräche wie § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gibt, dann gilt diese Regelungskompetenz auch für Gespräche nach § 84 Abs. 1 SGB IX.


Gruß,

&Tschüß

Cebulon

Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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