Konzernschwerbehindetenve (Gesamt-Konzern-SBV)

David ⌂, NRW, Monday, 02.05.2005, 23:20 (vor 6946 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn

Konzernschwerbehindertenvertretung
§ 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung

(1) Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

(2) Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet,wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung. Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Meines Erachtens solltest Du klären warum in den anderen Betrieben keine Schwerbehindertenvertretungen gewählt wurden. Dies mit Unterstützung des Integrationsamtes und des Betriebsrates.

Dann ggf. auf eine Wahl hinwirken und die notwendige Grundlage für die Stufenvertretungen bilden.


Gruß
David ;-)


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