Konzernschwerbehindetenve (Gesamt-Konzern-SBV)

Jörn, Tuesday, 03.05.2005, 23:34 (vor 6945 Tagen) @ Jörn

Hallo Katharina, Hallo Wolfgang,

also wenn ich das richtig verstanden habe, stell ich eine Antrag auf durchführung einer KSBV Wahl beim KBR-Vors. (Na, der wird sich freuen!)
Danach ernennt der KBR einen Wahlvorstand für diese Wahl. Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerlist bestehen aus einem Wahlberechtigen. Ich muss dann eine Kanditatin für den KSBV und den stell. KSBV bennen. Und dann wähle ich geheim, denn KSBV und den stell. KSBV. Habe ich das so richtig wiedergegeben>

So eine Sache ist mir auch noch nicht ganz klar. Der KSBV vertritt jeden schwerbehinderten Menschen im Konzern in allen Angelegenheiten, wenn er keinen SBV bzw. GSBV hat. Ist das so richtig> Und wie sieht das denn mit der Tielnahme an Betr.Vers. aus> Darf der KSBV zu allen Betr.Vers. gehen oder nur zu den Betr.Vers. der Betriebe seines Unternehmen als GSBV>

Jörn


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