Konzernschwerbehindetenve (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 04.05.2005, 08:31 (vor 6944 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

es ist eigentlich alles wichtige schon gesagt:

Hier aber noch einmal ein Auszug aus dem Kittner zur Wahlordnung:

SchwbVWO

§ 22 Wahlverfahren.
(1) 1 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung werden durch schriftliche Stimmabgabe gewählt (§§ 11, 12). 2 Im Übrigen sind § 1 Abs. 1, §§ 2 bis 5, 7 bis 10 und 13 bis 17 sinngemäß anzuwenden. 3 § 1 Abs. 2 findet sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, daß sich die Wahlberechtigten auch in sonst geeigneter Weise über die Bestellung eines Wahlvorstandes einigen können. 4 § 6 findet sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, dass bei weniger als fünf Wahlberechtigten die Unterzeichnung eines Wahlvorschlages durch einen Wahlberechtigten ausreicht.
(2) 1 Bei nur zwei Wahlberechtigten bestimmen diese im beiderseitigen Einvernehmen abweichend von Absatz 1 die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung. 2 Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los.
(3) 1 Sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung eine Versammlung nach § 97 Abs. 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch stattfindet, kann die Wahl abweichend von Absatz 1 im Rahmen dieser Versammlung durchgeführt werden. 2 § 20 findet entsprechende Anwendung.


Solltest Du wirklich die einzige gewählte SchwbV sein, so hast Du auch das Mandat als GSchwbV. Die GSchwbV haben als "einzige" das aktive Wahlrecht zur KSchwbV. Du müsstest/könntest dich quasi selbst wählen oder aber auch einen anderen Bewerber um dieses Mandat sofern jemand Interesse anmeldet.

Als GSchwbV kannst Du übrigens auch zur Wahl der KSchwbV einladen/aufrufen. Du solltest nur in geeigneter Weise (wie sonst üblich im Betrieb) auf die anstehende Wahl hinweisen.

Wende dich ggf. an dein Integrationsamt oder deine Gewerkschaft (ich hoffe mal ver.di), die können Dir bestimmt mit einer Wahlordnung und weiteren Unterlagen aushelfen.


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