Konzernschwerbehindertenvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Thursday, 04.10.2007, 17:25 (vor 6061 Tagen) @ Jörn

Hallo,

ich hatte ja geschrieben, dass ich weitere Infos zu diesem Thema einholen werde.

Hier nun die Antwort:

Sehr geehrter Herr Hackenberger,

zur Beantwortung Ihrer Frage zur Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung haben wir zunächst die Meinungen der gängigen Kommentare verglichen.

Ergebnis ist, dass der von Ihnen angeführte Kommentar "Kossens/von der Heide/Maaß" der einzige Kommentar ist, der die Meinung vertritt, dass die Wahl einer Konzernschwerbehindertenvertretung im Fall des Bestehens nur einer Gesamt-SBV nicht möglich sei.

Ebenso konnten wir nur in einem einzigen Kommentar die gegenteilige Auffassung finden. Es handelt sich hierbei um den Kommentar "Müller-Wenner/Schorn" SGB IX Teil 2 Schwerbehindertenrecht (Seite 365 Rz. 7 )

Die übrigen uns vorliegenden Kommentare gehen auf die Problematik einer Gesamt-SBV zur Wahl der Konzern-SBV nicht ein.

In § 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX wird der Zustand eines Konzernes mit einem Unternehmen bei einer SBV (mehr kann es ja bei einem Unternehmen auch nicht geben) das Wahlrecht einer Gesamt-SBV beschrieben. In Verbindung mit § 97 Abs. 6 Satz 2 SGB IX spricht bei der von Ihnen beschriebenen Konstellation mit mehreren Unternehmen, aber nur einer gewählten SBV eher die Aufgabenwahrnehmung der nicht vertretenden Unternehmen für eine Zulässigkeit der Wahl der Konzern-SBV durch die (eine) Gesamt-SBV.

Der Gesetzgeber lässt durch die Regelungen des SGB IX im Gegensatz zu den Regelungen des ehemaligen § 27 SchwbG außerdem erkennen, dass eine vergleichbare 1:1 Struktur zwischen Betriebs/-Personalräten und der Schwerbehindertenvertretung angestrebt ist.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsaemter und Hauptfürsorgestellen


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