Konzernschwerbehindetenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

pe.li @, Monday, 24.09.2007, 10:49 (vor 6072 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernd,

vielen Dank für dein Posting. Dann will ich schnell noch die Quelle nennen, aus der sich diese Auffassung ergibt.


Mein IA bezieht sich auf den § 97 Abs. 2 SGB IX:
Ist für mehrere Unternehmen ... ...hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung.

Eine weitere gesetzliche Regelung wurde nicht getroffen. Mein IA bezieht sich daraufhin auf den nachfolgenden Kommentar und folgt diesem auch in der Auffassung:

Kommentar von Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, Kommentar, 2. Auflage, S. 373, Rz.5:
"Wahlberechtigt zur Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung sind die GesamtSchwerbehindertenvertretungen. Entgegen der Regelung für die Gesamtschwerbehindertenvertretung nach Abs. 1 ist die Wahl einer KonzernSchwerbehindertenvertretung im Fall des Bestehens nur einer Gesamtschwerbehindertenvertretung nicht möglich."


Wenn mein IA diese klare Position einnimmt, welche Möglichkeiten bleiben mir da denn noch> Vermutlich wird über den Rechtsweg genau diese Richtung weiter verfolgt werden.
Glücklicherweise konnte ich durch intensive Recherche und die mühevolle Zuordnung der gestellten Mitarbeiter Wahlen in drei weiteren Unternehmen der Holding möglich machen. Für mich nun der elegantere Weg.
Doch meinen Unmut über diesen Kommentar verliere ich angesichts der Tatsache nicht, dass im Zweifelsfall Mitarbeiter der anderen Unternehmen nicht vertreten werden können.

So long ... und mit besten Grüßen

Petra
pe-li


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