Konzern-SBV und Gesamt-SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Wolfgang E., Tuesday, 03.05.2005, 15:27 (vor 6945 Tagen) @ Jörn

Nach Deinen Angaben bist Du die einzige Vertrauensperson in einem Konzern, der aus fünf Unternehmen besteht. Hieraus folgt nicht, dass die schwerbehinderten Mitarbeiter in den anderen Betrieben des Unternehmens, dem Du angehörst, nicht durch eine SBV vertreten wären. Ist nämlich eine SBV nur in einem der selbständigen Betriebe gewählt, so nimmt die örtliche Schwerbehindertenvertretung kraft Gesetzes gleichzeitig auch die Rechte und Pflichten einer Gesamt-SBV wahr (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX). Durch diese Vorschrift ist sichergestellt, dass auch diejenigen schwerbehinderten Menschen, die in Betrieben dieses Konzern-Unternehmens tätig sind, welche nicht mit anderen Betrieben zusammengefasst werden (können) und keine eigene SBV haben, eine Interessensvertretung besitzen (vgl. SBV-Wahlbroschüre, Nr. 7.2).

Die SBV hat natürlich auch ein Teilnahmerecht und Rederecht auf Betriebsversammlungen in derartigen Betrieben nach § 95 Abs. 8 SGB IX n.F.


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