Konzernschwerbehindetenve (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Thursday, 12.05.2005, 19:59 (vor 6936 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

wenn die GVPSchwb oder die KVPSchwb ein örtl. Mandat wahrnimmt, weil es dort keine örtl. SchwbV gibt, hat sie selbstverständlich auch das Recht der Teilnahme an den diesen Betrieb betreffenden BR-Sitzungen. Sie hat quasi auch das örtl. Mandat.

Aber wenn eine Konzernschwerbehindertenvertretung existiert, bedeutet dieses ja, dass es mehrere Unternehmen im Konzern gibt. Auf der Unternehmensebene sollte es ja aber eine Gesamtschwerbehindertenvertretung geben. Diese würde dann ja das Mandat für die örtl. SchwbV haben, sofern keine örtl. SchwbV gewählt ist.

Es wäre nun nur die Frage, wenn es in einem Unternehmen eines Konzerns keine örtl. SchwbV und auch keine GSchwbV gibt, wer übt dann dort das Mandat der GSchwbV aus, um z.B. in dort verhandelten und auf dieser Ebene abgeschlossene GBVn mit zu beraten und die Belange der Schwerbehinderten dort einzubringen> Zu dieser Frage muss ich auch passen, da ich hierzu noch nicht gefunden habe. Vielleicht hat ja ein anderer Forumsteilnehmer hierzu eine gute Antwort. Es wäre in diesem Falle eigentlich das Beste, in diesem Unternehmen mindestens eine örtl. SchwbV zu wählen, denn dann hätte diese auch das Mandat als GSchwbV.


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