Konzern-SBV und Gesamt-SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Wolfgang E., Thursday, 05.05.2005, 11:55 (vor 6943 Tagen) @ Jörn

Solltest Du tatsächlich die einzige Vertrauensperson im gesamten Konzern sein, kannst Du ganz unbürokratisch den Wahlvorstand – alleine - in „geeigneter Weise“ bestellen (§ 22 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 SchwbVWO). Dazu braucht es, sofern Du nachweislich die einzige Vertrauensperson konzernweit bist, m.E. keinen förmlichen Antrag beim Konzern-BR, keiner Wahlversammlung und auch keiner Einladung des Integrationsamts nach § 1 Abs. 2 SchwbVWO, um die Wahl einer Konzern-SBV einzuleiten.

Aktiv wahlberechtigt bist alleine nur Du als Vertrauensperson. Auch Deine Stellvertretung, mit der Du Dich allerdings beraten kannst, ist nicht aktiv wahlberechtigt! Bei bundesweit tätigen Konzernen mit räumlich weit entfernten Unternehmen dürfte es zweckmäßig sein, nicht nur eine Stellvertretung, sondern unbedingt mehrere stv. Mitglieder zu wählen, die möglichst nicht nur aus einem, sondern aus mehreren der fünf Unternehmen stammen sollten (schon wg. effizienter "Arbeitsteilung" bzw. Amtsausübung nach § 95 Abs. 4 und 5 SGB IX).
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-292/i.html#teilnahmerecht


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