Konzernschwerbehindetenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Sunday, 23.09.2007, 14:57 (vor 6072 Tagen) @ pe li

Hallo,

dieser Auffassung der Juristen des IA kann ich nicht folgen. Es ist mir auch keine entsprechende Rechtsgrundlage bekannt. Mit der Novellierung der Vorschrift wurde der zunehmenden Unternehmenskonzentration Rechnung getragen und die Notwendigkeit einer Vertretung der Rechte der schwerbehinderten Menschen auch auf der Konzernebene anerkannt.

Denn gerade in gut geführten Konzernunternehmen werden oft auf der Konzernebene Regelungen getroffen welche für alle Betriebe dieses Konzerns Geltung haben. Hier kann und darf daher die Wahrnehmung der Belange der Schwerbhinderten nicht ausgegrenzt werden.

U.U. haben hier die gefragten Juristen noch das alte Recht, vor der Novellierung und die Meinung des damaligen Bundestages im Kopf. Diese ist aber Gott sei Dank überholt.


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