Konzernschwerbehindetenve (Gesamt-Konzern-SBV)

Katharina, Friday, 06.05.2005, 13:45 (vor 6942 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

jede Wahl muss nach den Vorschriften durchgeführt werden. Wenn Du die Wahl gemäss Wahlverordnung durchführst, sehe ich keine Probleme. Die Meinung des KBR braucht Dich nicht interessieren, er kann die Wahl ja anfechten.

Eine Wahl nach der Wahlverordnung durchgeführt ist wohl kaum anfechtbar. Der KBR hätte da schon gewaltige Probleme. Ausserdem ist es die Pflicht des KBR auf die Wahl einer KSBV hinzuwirken, es ist nicht seine Aufgabe eine solche Wahl zu behindern oder zu verhindern.

Du musst Dir überlegen, ob Du trotz Widerstände Deine Aufgaben erfüllen willst. Halte Dich an die Vorschriften und keiner kann Dir was.

Katharina


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