parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Saturday, 30.11.2019, 11:26 (vor 1607 Tagen) @ steffen

Hallo steffen,

es liegt keine interessen- sondern eine terminkollision vor: die doppelmandatstragende person ist in sbv-terminen gebunden und will sich deswegen als verhindert melden.

Muss sich "steffen" zwischen der Wahrnehmung des SBV-Termins und dem Sitzungstermin der BR-Sitzung entscheiden. Welcher Termin erfordert mehr die Person "steffen"! Wie soll/will sich "Steffen" in dieser Situation entscheiden, welche Interessen überwiegen? Die Terminkollision ist letztendlich auch eine Interessenskollision.

- ist der hinderungsgrund valide, um als ordentliches br-mitglied bei der br-sitzung zu fehlen?

Die Ausübung der SBV-Arbeit im Betrieb z.B. Teilnahme Vorstellungsgespräche, BEM-Team ist genauso geeignet wie ein wichtiges Kundengespräch, Teilnahme an der Projektsitzung oder andere Arbeitstätigkeitsinhalte. Aus Sicht BetrVG ist dies keine Verhinderung, um die BR-Arbeit nicht auszuüben.

- kann aufgrund dieser verhinderung ein br-ersatz nachgeladen werden?

Aus Sicht BetrVG geht die BR-Arbeit vor und wer diese BR-Arbeit aus einem anerkannten Verhinderungsgrund nicht wahrnimmt, fehlt. Es ist kein Ersatzmitglied nachzuladen.

Wie führte das LAG Hessen es im Leitsatz aus:

"Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist, wenn sie als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen will, nicht generell als Betriebsratsmitglied verhindert. Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen.

"generell" ist mehr als "grundsätzlich". Bei "grundsätzlich" sind Ausnahmen die Regel. Bei "generell" sind Ausnahmen denkbar. Dies wird auch durch "im Einzelfall" ausgedrückt. Wobei das Gericht nicht von einer Verhinderung während der ganzen Sitzung ausgeht.

Ein BR-Ersatzmitglied ist im Doppelmandat nur nachzuladen, wenn die SBV Termine wie eine z.B. SBV-Schulung oder Gerichtstermin im Beschlussverfahren in eigener Sache wahrnimmt. Also die SBV nicht im Betrieb verfügbar ist.

Dies sind aber Fragen die den Betriebsrat und deren Ladungspflicht betreffen und nicht die SBV.

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Gruß
Wolfgang


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