parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Friday, 29.11.2019, 11:13 (vor 1582 Tagen) @ WoBi

In Erweiterung zu dem vorgenannten Beschluss des LAG Hessen gibt es im BetrVG-Kommentar von Siebert/Becker eine Checkliste / Vorgehensbeschreibung:

"Im Falle einer vermuteten Interessenkollision ist folgendermaßen vorzugehen:

  • Das BR-Mitglied teilt der Betriebsratsvorsitzenden die vermutete Interessenkollision und seine daraus resultierende Verhinderung mit.
  • Nachdem sich die Interessenkollision wohl in der Regel nur auf einen einzelnen Tagesordnungspunkt beziehen kann, ist er auch bei der Mitteilung zu benennen.
  • Die vermuteten Gründe der Interessenkollision sind nur so darzulegen, dass dabei keine Geheimhaltungspflicht bezüglich schwerbehinderter Menschen verletzt wird.
  • Der Betriebsratsvorsitzende lädt dann für diesen Tagesordnungspunkt das in der gesetzlichen Reihenfolge zuständige Ersatzmitglied nach.
  • Das Ersatzmitglied erscheint für den die Interessenkollision auslösenden Tagesordnungspunkt in der Sitzung.
  • Die Schwerbehindertenvertretung nimmt ausschließlich in dieser Funktion an der Behandlung des Punktes teil. Sie darf demgemäß auch nicht an einer Abstimmung des Betriebsrats teilnehmen, denn sie hat sich als Betriebsratsmitglied für verhindert erklärt und das Ersatzmitglied ist stimmberechtigt.
  • Mit Abschluss des Tagesordnungspunktes verlässt das vorübergehend nachgerückte Ersatzmitglied die Betriebsratssitzung.
  • Das BR/SBV-Mitglied nimmt jetzt auch sein Betriebsratsamt wieder wahr.

Auf dieses Nachladen eines Ersatzmitglieds für den Betriebsrat darf nicht verzichtet werden. Die Folge wäre – zumindest für den fraglichen Tagesordnungspunkt – ein Ladungsfehler, der zu einem unwirksamen Beschluss führen würde. Siehe hierzu § 29 BetrVG"

Im Doppelmandat braucht man wirklich vertiefte Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen. Auf das Kollektivwissen im BR-Gremium ist nicht immer Verlass. :-|

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Gruß
Wolfgang


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