parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Tuesday, 17.12.2019, 20:50 (vor 1594 Tagen) @ albarracin

Und hier entscheidet die betroffene Person nach eigenem Ermessen, welcher Aufgabe sie den Vorrang gibt und ist für die andere Aufgabe verhindert.

Genauso kenne ich das auch für den Bereich des BetrVG (wie hier) für den Betriebsrat gemäß dem BAG. Gilt aber nicht gleichermaßen für Bereich der Personalvertretungsgesetze für den Personalrat in Behörden, da die Richter beim BVerwG in Leipzig insoweit wohl teils völlig anders „ticken“ als diese BAG-Bundesrichter in Erfurt. Das kommt ja immer mal wieder vor - dass die sich nicht einig sind - z.B. teils auch beim BEM.

Gruß,
Cebulon


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