parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.11.2019, 18:41 (vor 1611 Tagen) @ WoBi

Hallo

WoBis Differenzierung kann ich nicht folgen. Das Gesetz kennt keine "bedingte" Verhinderung.
Da BetrVG und SGB IX keine "Wertigkeit" der Mandate festgelegt haben, entscheidest Du bei der sog. "Ehrenamtskonkurrenz" nach pflichtgemäßem Ermessen, welchem Ehrenamt Du Vorrang gibst. Und entscheidest Du Dich für die SBV-Tätigkeit - auch innerhalb des Betriebes - muß dann natürlich für Dich im BR als BR nachgeladen werden und Du mußt ggfs. Deine Stellvertretung in die Sitzung entsenden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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