parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)

steffen ⌂, Hamburg, Friday, 29.11.2019, 20:55 (vor 1609 Tagen) @ WoBi

In Erweiterung zu dem vorgenannten Beschluss des LAG Hessen gibt es im BetrVG-Kommentar von Siebert/Becker eine Checkliste / Vorgehensbeschreibung:

"Im Falle einer vermuteten Interessenkollision ist folgendermaßen vorzugehen:

  • Das BR-Mitglied teilt der Betriebsratsvorsitzenden die vermutete Interessenkollision und seine daraus resultierende Verhinderung mit.

es liegt keine interessen- sondern eine terminkollision vor: die doppelmandatstragende person ist in sbv-terminen gebunden und will sich deswegen als verhindert melden. dazu sind zwei fragen offen:

- ist der hinderungsgrund valide, um als ordentliches br-mitglied bei der br-sitzung zu fehlen?
- kann aufgrund dieser verhinderung ein br-ersatz nachgeladen werden?

aus sbv-sicht halte ich den verhalt für unkritisch: wenn die vertrauensperson an der terminwahrnehmung gehindert ist, kann sie die nächste stellvertretung hinzuziehen.


Im Doppelmandat braucht man wirklich vertiefte Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen. Auf das Kollektivwissen im BR-Gremium ist nicht immer Verlass. :-|

danke bis hierher für die rege beteiligung zu meiner frage! :)

--
lg,
steffen


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