parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)
In Erweiterung zu dem vorgenannten Beschluss des LAG Hessen gibt es im BetrVG-Kommentar von Siebert/Becker eine Checkliste / Vorgehensbeschreibung:
"Im Falle einer vermuteten Interessenkollision ist folgendermaßen vorzugehen:
- Das BR-Mitglied teilt der Betriebsratsvorsitzenden die vermutete Interessenkollision und seine daraus resultierende Verhinderung mit.
es liegt keine interessen- sondern eine terminkollision vor: die doppelmandatstragende person ist in sbv-terminen gebunden und will sich deswegen als verhindert melden. dazu sind zwei fragen offen:
- ist der hinderungsgrund valide, um als ordentliches br-mitglied bei der br-sitzung zu fehlen?
- kann aufgrund dieser verhinderung ein br-ersatz nachgeladen werden?
aus sbv-sicht halte ich den verhalt für unkritisch: wenn die vertrauensperson an der terminwahrnehmung gehindert ist, kann sie die nächste stellvertretung hinzuziehen.
Im Doppelmandat braucht man wirklich vertiefte Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen. Auf das Kollektivwissen im BR-Gremium ist nicht immer Verlass.
danke bis hierher für die rege beteiligung zu meiner frage! :)
--
lg,
steffen