parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)
Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das BR-Mitglied mitteilt, es müsse wichtige (also geschuldete) Arbeitsaufgaben z.B. Kundentermin, Besprechung, ... erledigen.
Hallo Wobi, kann man so pauschal zB bei (kurzfristigen) unaufschiebbaren Terminsachen mE nicht sagen (soweit nicht abkömmlich vom Arbeitsplatz), oder ist da nicht im Einzelfall abzuwägen – wie gerade an der Uni Gießen - derzeit „lahmgelegte“ Organisation im „Ausnahmezustand“?
Gruß,
Cebulon