parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Wednesday, 18.12.2019, 15:06 (vor 1592 Tagen) @ WoBi

Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das BR-Mitglied mitteilt, es müsse wichtige (also geschuldete) Arbeitsaufgaben z.B. Kundentermin, Besprechung, ... erledigen.

Hallo Wobi, ­­ kann man so pauschal zB bei (kurzfristigen) unaufschiebbaren Terminsachen mE nicht sagen (soweit nicht abkömmlich vom Arbeitsplatz), oder ist da nicht im Einzelfall abzuwägen – wie gerade an der Uni Gießen - derzeit „lahmgelegte“ Organisation im „Ausnahmezustand“?

Gruß,
Cebulon


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