AGG kann so umgangen werden? (AGG)

Ironie, Tuesday, 16.10.2018, 11:46 (vor 2012 Tagen) @ Jimmy Bondi

Guten Morgen,

wie wohl könnte der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt,
wenn er nicht, wie das Gesetz vorschreibt, den Stellenbewerber zum
Vorstellungsgespräch einlud?
Meines Erachtens ist es eindeutig - wenn diese Fähigkeiten nicht in der
Stellenanzeige gefordert wurden, hat der Arbeitgeber schlichtweg gegen
das Gesetz verstoßen.

Mit dienstäglichem Gruß

Ironie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion