AGG kann so umgangen werden? (AGG)
Guten Morgen,
ja, verstehe.
Aber gibt es nicht ein Urteil (vom BAG sogar?!), aus dem hervorgeht, dass der AG keine Entschädigungszahlung leisten muss, wenn er eben beweisen kann, dass er z. B. einen Schwerbehinderten nicht aufgrund einer Diskriminierung nicht eingeladen hat, sondern eben aus anderen Gründen (ob die jetzt rechtmäßig sind oder nicht!)?
Weil, wenn ja keine Diskriminierung vorliegt, dann kann man ja den AG auch nicht nach AGG auf eine Entschädigungszahlung verklagen! Oder?
Aber auf was dann und auf welcher Rechtsgrundlage?
Grüße
JB