gut oder böse? (AGG)

WoBi, Thursday, 18.10.2018, 08:03 (vor 2017 Tagen) @ Jimmy Bondi

Hallo,
dies liegt in der richterlichen Unabhängigkeit der entscheidenden Kammer und den gesetzlichen Vorgaben. Wobei weder 2 noch 3 Bruttogehälter eine wirksame Abschreckung für öffentliche Arbeitgeber darstellen. Aber gerne Argumentiert wird, dass es sich hier um Steuergelder handelt und deshalb das Strafmaß im unteren Bereich, wenn überhaupt, anzusetzen sei.
Hier muss zwischen Entschädigung und Schadensersatz zusätzlich unterschieden werden.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion